Sie wollen es ganz genau wissen?
Es dürfen nur Produkte mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden, die überwiegend aus Papier und Karton bestehen.
Wesentlich ist:
- die Verwendung von Recyclingpapieren mit den RAL-UZ 14, RAL-UZ 56 oder RAL-UZ 72
- die nachweisliche Begrenzung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen
- die Verwendung von mineralölfreien und schadstoffarmen Druckfarben
- die Verwendung von emissionsarmen Buchbinderleimen
- vereinfachtes und umweltschonendes Recycling von bedruckten Papieren durch den Einsatz entsprechender Farben, Lacke und Klebstoffen ("Deinkbarkeit")
- Umwelt-, Energie- und Abfallmanagement
- Alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe müssen aus nachweisenden Rohstoffen, nachweislich nicht aus genetisch veränderten Pflanzen oder Regenwaldabholzung stammen