Sie wollen es ganz genau wissen?

Es dürfen nur Produkte mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden, die überwiegend aus Papier und Karton bestehen.

Wesentlich ist:

  • die Verwendung von Recyclingpapieren mit den RAL-UZ 14, RAL-UZ 56 oder RAL-UZ 72
  • die nachweisliche Begrenzung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen
  • die Verwendung von mineralölfreien und schadstoffarmen Druckfarben
  • die Verwendung von emissionsarmen Buchbinderleimen
  • vereinfachtes und umweltschonendes Recycling von bedruckten Papieren durch den Einsatz entsprechender Farben, Lacke und Klebstoffen ("Deinkbarkeit")
  • Umwelt-, Energie- und Abfallmanagement
  • Alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe müssen aus nachweisenden Rohstoffen, nachweislich nicht aus genetisch veränderten Pflanzen oder Regenwaldabholzung stammen